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   VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10.TR   

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https://dejure.org/2010,78554
VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10.TR (https://dejure.org/2010,78554)
VG Trier, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 K 37/10.TR (https://dejure.org/2010,78554)
VG Trier, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 K 37/10.TR (https://dejure.org/2010,78554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 2 AVG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 31 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG
    Ärzteversorgungseinrichtung; vorgezogene Altersrente; Änderung der einschlägigen Satzungsbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, eine über § 13 Abs. 3b der Satzung ihrer Versorgungseinrichtung hinausgehende Regelung in die Satzung aufzunehmen, zumal die bundesrechtlichen Vorschriften für die Einzelheiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine bindenden Vorgaben für die landesrechtlichen Regelungen über die berufsständische Versorgung bilden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 5 und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris, Rdnr. 6).

    Die berufsständischen Versorgungswerke sind nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - 1 B 89/95 -, juris, Rdnr. 9; BVerwG und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, juris, Rdnrn. 22 ff.).

    Daraus folgt, dass die bundesrechtlichen Vorschriften über die Einzelheiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine bindenden Vorgaben für die landesrechtlichen Regelungen über die berufsständische Versorgung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 5 und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris, Rdnr. 6).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Landesgesetzgeber berechtigt, eine berufsständische Altersversorgung mit Pflichtmitgliedschaften der Berufszugehörigen für die freiberuflich tätigen Ärzte einzuführen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69/79 -, juris, Rdnr. 11, mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich unter anderem auch aus § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG -, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI - SGB VI -, wonach Angestellte und selbständig Tätige unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherung befreit werden können, wenn sie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69/79 -, juris, Rdnr. 12; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19/93 -, juris, Rdnr. 5).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Jedoch ergibt sich die Reichweite der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, so dass Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften nur dann nicht gerechtfertigt sind, wenn sie nicht einem Gemeinwohlzweck dienen und unverhältnismäßig sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - , juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    An der gerichtlichen Feststellung hat der Kläger ein berechtigtes besonderes Interesse, denn hierzu genügt jeder rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Wert (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 C 28/05 -, NVwZ 2007, S. 1192 ff.).
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Dabei hat der Gesetz- bzw. Satzungsgeber bei der Festsetzung einer Altersgrenze, bis zu deren Erreichen die Arbeitsfähigkeit im Regelfall gegeben ist, einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit noch als gegeben ansieht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, juris).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 25/99 R

    Pflichtmitgliedschaft - Ärzteversorgung - Befreiung - Rentenversicherung -

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Während in der gesetzlichen Rentenversicherung der Gedanke des sozialen Ausgleichs maßgeblich ist und daher den Leistungen keine gleichwertigen Beiträge und somit eine geringere Ergiebigkeit für den Einzelnen gegenübersteht, ist der Ertragswert der Beitragszahlungen in berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund höherer Verdienste und darauf beruhender höherer Beiträge tendenziell besser (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 25/99 R -, juris, Rdnr. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Die berufsständischen Versorgungswerke sind nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - 1 B 89/95 -, juris, Rdnr. 9; BVerwG und vom 3. Juli 1998 - 1 B 54/98 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, juris, Rdnrn. 22 ff.).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, denn Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art sind öffentlich-rechtlicher Natur und gehören nicht zu den gemäß § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in der zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) geänderten Fassung den Sozialgerichten übertragenen Angelegenheiten der Sozialversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - I C 43.62 - juris; BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 BS 2/88 -, juris; Schöbener, in: Kluth (Hrsg.), Handbuch des Kammerrechts, 2005, L. Rn. 28).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 BS 2/88
    Auszug aus VG Trier, 19.05.2010 - 5 K 37/10
    Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet, denn Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art sind öffentlich-rechtlicher Natur und gehören nicht zu den gemäß § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in der zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444) geänderten Fassung den Sozialgerichten übertragenen Angelegenheiten der Sozialversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - I C 43.62 - juris; BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 BS 2/88 -, juris; Schöbener, in: Kluth (Hrsg.), Handbuch des Kammerrechts, 2005, L. Rn. 28).
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